Diskriminierung von Teilzeitkräften bei der Gewährung von Überstundenzuschlägen
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte nur für Arbeitsstunden vorsieht, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet haben, stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten im Sinne von § 4 Nr. 1 und 2…