Skip to content

Deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgabenbereichs nicht per Weisungsrecht des Arbeitgebers möglich

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht kraft seines Weisungsrechts eine neue Tätigkeit zuweisen, die eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs beinhaltet. Hierzu bedarf es vielmehr einer Änderungskündigung. So eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 12.01.2026 (Az.:…

Read more
Back To Top