Arbeitszeitbetrug – Arbeitnehmer muss Detektivkosten erstatten
Ein Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nach wirksamer fristloser Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs die vom Arbeitgeber zum Nachweis dieses Betrugs erforderlichen Detektivkosten ersetzen. So das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in seinem Urteil vom 11.02.2025, Az.: 7 Sa 635/23.