Poolarzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbständig tätig
Ein Arzt, der als sogenannter „Poolarzt“ in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst tätig ist, ist nicht deshalb automatisch selbständig, weil er insoweit an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. So das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 24.10.2023 (B 12…