Wirksamkeit einer Vereinbarung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
Eine Rückzahlungsklausel in einem Fortbildungsvertrag ist nur dann zulässig, wenn die Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von entgeltwertem Vorteil ist, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch…