Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ein Fahrlehrer, der zwar über eine Fahrlehrererlaubnis, aber nicht über eine eigene Fahrschulerlaubnis verfügt, ist bei einer Tätigkeit für den Inhaber einer Fahrschule regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. So das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil vom 05.05.2026 – B 12 BA…
