Mitarbeiter in Spielhallen regelmäßig nicht selbständig
Mitarbeiter in Spielhallen, die untergeordnete einfache Tätigkeiten verrichten, sind keine Selbständigen, sondern sozialversicherungspflichtige abhängig Beschäftigte, so das LAG Sachsen-Anhalt in einer aktuellen Entscheidung vom 13.03.2025 (Az. L 3 Ba 11/22). Bei solchen Scheinselbständigen drohen dem Arbeitgeber hohe Nachzahlungen. Ist der…
