Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung – Pflicht des Arbeitnehmers zur Offenlegung aller Krankheiten
Der Arbeitnehmer hat bei Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) alle zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im relevanten Zeitraum offenzulegen. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen…