Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?
Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar können auch dann vom Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für erforderliche Schulungen erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Beschluss vom 7. Februar 2024 (AZ:…