Kann ein Arbeitgeber die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Bedingungen knüpfen?
Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig eine Inflationsausgleichprämie an seine Beschäftigten, ist er grundsätzlich nicht daran gehindert, die Zahlung an weitere Bedingungen, etwa das Vorliegen einer zukünftigen Arbeitsleistung zu knüpfen. So eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (8 Sa 563/23) vom 21.02.2024.