Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?
Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar können auch dann vom Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für erforderliche Schulungen erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Beschluss vom 7. Februar 2024 (AZ: 7 ABR 8/23), der bislang nur als Pressemitteilung vorliegt, entschieden.
Die Entscheidung:
Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte – wie schon in den Vorinstanzen – vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Ebenso wie ein Betriebsrat habe die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfielen als bei einem Webinar.