Küchenverkäufer als Scheinselbstständiger – Abwendung üppiger Säumniszuschläge
Küchenverkäufer in einem Küchenstudio sind regelmäßig abhängig beschäftigt. Das Bundessozialgericht hat mit Beschluss vom 04.04.2025 (Az.: B 12 BA 27/24 B) das Urteil der Vorinstanz (Landessozialgericht München) bestätigt. Säumniszuschläge konnte der Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren allerdings abwenden.
