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Rückforderung von Honoraren und Umsatzsteuer nach falscher Einordnung als freie Mitarbeit, Risiken für „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“

Erweist sich ein als freie Mitarbeit behandeltes Vertragsverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis, kann dem Arbeitgeber die Rückzahlung überhöhter Honorare zustehen, soweit dieses Verlangen nicht rechtsmissbräuchlich ist. Zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber grundsätzlich vom Arbeitnehmer zurückverlangen, während dieser wiederum…

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