Krank durch Tattoo: Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautestelle entzündet. Führt diese Komplikation zu Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft, so eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes…