Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und Beleidigung von Vorgesetzten
Bedroht ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten durch aggressives Auftreten und begründet dadurch die ernsthafte Befürchtung einer Tätlichkeit, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Körperkontakt oder die Erfüllung eines Straftatbestands sind dafür nicht erforderlich. Auch grobe Beleidigungen von Vorgesetzten sind nicht ohne…
