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Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei arbeitgeberseitiger Untersagung der privaten Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung vom 17.10.2023 (1 ABR 24/22).

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Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug, negative Auswirkungen des Mitarbeiterverhaltens nach der Tat (sog. „Nachtatverhalten“).

Auch ein einmaliger und geringfügiger Verstoß gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kann einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen. Auch aus dem sogenannten „Nachtatverhalten“ des Mitarbeiters kann sich ein endgültiger Vertrauensverlust ergeben. So das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil vom 27.01.2023 (13 Sa…

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