Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung, Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann erschüttert, wenn nach Maßgabe eines verständigen Arbeitgebers belastbare Tatsachen vorhanden sind, die erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers belegen. So das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 8.2.2023 – 3 Sa 135/22.