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Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei arbeitgeberseitiger Untersagung der privaten Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung vom 17.10.2023 (1 ABR 24/22).

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