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Urteil - Arbeitsrecht

Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar können auch dann vom Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für erforderliche Schulungen erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Beschluss vom 7. Februar 2024 (AZ: 7 ABR 8/23), der bislang nur als Pressemitteilung vorliegt, entschieden.

Der Sachverhalt:

Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. In dem von der PV eingeleiteten Verfahren hat diese geltend gemacht, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen hat.

Die Entscheidung:

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte – wie schon in den Vorinstanzen – vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Ebenso wie ein Betriebsrat habe die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfielen als bei einem Webinar.

Bewertung:

Auch wenn Online-Fortbildungen seit Corona deutlich Zulauf bekommen haben und die Schulungsanbieter auf Betriebsratsseite regelmäßig Online-Schulungen anbieten, dürften hier Präsenzseminare noch die Mehrzahl bilden. Das BAG betont den Ermessenspielraum, den Betriebsräte – im gesetzlichen Rahmen – haben und erstreckt diesen grds. auch auf die Wahl zwischen Online- und Präsenzseminar. Als Argument für Präsenzveranstaltungen werden dabei häufig die besseren Austauschmöglichkeiten mit Dozenten und den übrigen Teilnehmern sowie ein höherer Lerneffekt angeführt. Ob das BAG hier nur eine Einzelfallentscheidung getroffen hat oder aber Betriebsräte sich arbeitgeberseits ggf. auch auf kostengünstigere Online-Schulungen verweisen lassen müssen, wird man ggf. der – noch nicht vorliegenden – Begründung des Beschlusses entnehmen können.

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